Zielgruppe und Wirkungsbereich
Das Angebot von Persönlicher Assistenz in Oberösterreich gilt derzeit für Menschen
- mit einer körperlichen oder Sinnesbeeinträchtigung;
- die in Oberösterreich seit mindestens zwei Jahren leben (Ausnahmeregelung möglich);
- ab dem sechsten Lebensjahr;
- die in ihrer eigenen Wohnung oder eigenem Familienverband leben bzw. beabsichtigen, aus einer betreuten in eine eigenständige Wohnform zu wechseln.
Ausgenommen sind derzeit Menschen, die
- älter sind als 60 Jahre und deren Beeinträchtigung altersbedingt ist;
- vordergründig psychisch beeinträchtigt sind;
- Lernschwierigkeiten haben (geistig beeinträchtigt sind).
Das Angebot gilt für Oberösterreich landesweit, steht also in jeder oberösterreichischen Gemeinde zur Verfügung.